Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen (AGRB) von Asia Tours Tours Travel & Service (Thailand), Co. Ltd.
Liebe Asia Tours Travel Kunden,
wir von „Asia Tours Travel – Reisen mit Flair“ setzen unser ganzes Können und unsere Erfahrung ein, um Ihre Reise zu einem erfolgreichen Erlebnis werden zu lassen. Der faire und verlässliche Umgang miteinander ist für uns selbstverständlich. Dazu gehören auch klare Regelungen zwischen Ihnen und uns, dem Reiseveranstalter Asia Tours Tours Travel & Service (Thailand), Co. Ltd. (im Folgenden „Asia Tours Travel“ genannt). Die nachstehenden Geschäfts- und Reisebedingungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und Asia Tours Travel abzuschließenden Reisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Regelungen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung auf der Grundlage eines persönlichen Angebotes bietet der Kunde Asia Tours Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich per E-Mail, Whats App, Messenger, SMS oder Signal-App erfolgen oder auch mündlich und telefonisch. Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/Rechnung) von Asia Tours Travel zustande. Reisebüros treten ausschließlich als Vermittler der Reise auf.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Antrag des Kunden ab, so ist die Reisebestätigung/ Rechnung von Asia Tours Travel als Ablehnung des Kundenangebotes verbunden mit einem neuen Angebot anzusehen. Widerspricht der Kunde dem Letzteren nicht ausdrücklich innerhalb von 7 Tagen – bei kurzfristiger Buchung, d.h. bis zu 28 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich – oder erklärt der Kunde durch sein schlüssiges Verhalten hierzu sein Einverständnis, ist der Reisevertrag (mit wirksamer Einbeziehung der AGRB von Asia Tours Travel) zustande gekommen.
1.3. Der Reisevertrag kommt zwischen Asia Tours Travel und dem Anmelder zustande, und zwar auch soweit der Anmelder die Buchung der Reise für weitere Reiseteilnehmer gemäß dem Angebot vornimmt.
1.4 Der Kunde soll Asia Tours Travel umgehend davon in Kenntnis setzen, wenn er die Reiseunterlagen spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht erhalten hat. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei Asia Tours Travel vorausgesetzt, sofort per e-mail oder Express zugesandt. Wenn der Kunde Asia Tours Travel nicht benachrichtigt und die Reise aufgrund der fehlenden Reiseunterlagen nicht antreten kann, muss Asia Tours Travel das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
1.5. Reiseanmeldung mit internationaler Flugbuchung: Sofern es sich beim angebotene Flugtarif um einen Sondertarif handelt, der sofort ausgestellt werden muss, wird dies von Asia Tours Travel innerhalb der möglichen Frist veranlasst. Die Flugbuchung bleibt deshalb auch dann unabhängig vom Rest bestehen, wenn eines der angebotenen Hotels oder der gewählten Zimmerkategorien ausnahmsweise nicht bestätigt werden könnte. In diesem Falle werden wir Ihnen dann in Absprache mit Ihnen eine alternative Zimmerkategorie oder ein alternatives Hotel anbieten.
1.6. Asia Tours Travel ist als ordentlicher Reiseveranstalter für die Durchführung der Zielgebietsarrangements verantwortlich. Asia Tours Travel & Service (Thailand) Co. Ltd. ist bei der Tourism Authority of Thailand (TAT) als Reiseveranstalter lizensiert und wird vom TAT überwacht. Diese Lizenz muss alle 2 Jahre erneuert werden.
Unsere TAT-Lizenz lautet: 11/09510
1.7. Internationalen Flüge ab/bis Europa werden von Asia Tours Travel nicht angeboten.
2. Bezahlung
Für das Arrangement im Zielgebiet und alle damit zusammenhängenden Leistungen ist Asia Tours Travel & Service (Thailand) Co. Ltd. als Ihr Reiseveranstalter verantwortlich.
2.1. Als Anzahlung berechnen wir für das Arrangement lediglich eine Handling-Fee in Höhe von 150,- Euro pro Person
2.2. Sofern im Rahmen des Arrangements Flüge gebucht und diese Flugtickets sofort ausgestellt werden müssen, werden diese Kosten ebenfalls über die Anzahlung erhoben. Der Kunde erhält hier auf Wunsche die Ticket-Bestätigungen vorab.
2.3. Die Restzahlung für das Arrangement ist in der Regel bis 4 Wochen vor Anreise zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ab 4 Wochen vor Reisetermin ist die komplette Bezahlung der Reise sofort fällig. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder bar erfolgen.
2.4. Sofern Asia Tours Travel im Ausnahmefall einer Kreditkartenzahlung zustimmt, fällt hierfür pro Person ein Gebühr von 29,- € an.
2.5. Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach nachweislich erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises auf dem Konto von Asia Tours Travel ausgehändigt oder zugesandt, jedoch in der Regeln nicht früher als 14 Tage vor Reiseantritt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht keinerlei Anspruch des Kunden auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. auf Reiseleistungen.
2.6. Bei verspätetem Zahlungseingang werden die Reiseunterlagen per e-mail oder per Post-Express zugestellt, die Kosten der Zustellung gehen zu Lasten des Kunden.
2.7. Vertragsreisebüros von Asia Tours Travel (Buchungsstellen) sind grundsätzlich nicht zum Inkasso des Reisepreises berechtigt. Die Zahlung muss immer direkt an Asia Tours Travel erfolgen! Der Kunde riskiert bei einer Zahlung des Reisepreises an die Buchungsstelle diesen erneut an Asia Tours Travel zahlen zu müssen, wenn die Buchungsstelle seiner Zahlungsverpflichtung an uns nicht nachkommt.
2.8. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Asia Tours Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.7. zu belasten.
3. Leistungen, Leistungsänderungen
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Asia Tours Travel in dem zur betreffenden Reise gehörigen Angebot, sowie aus der hierauf Bezug nehmenden Reisebestätigung und den darin unter dem Punkt „Leistungen im einzelnen“ genannten Leistungen.
3.2. Asia Tours Travel leitet dem Leistungsträger gerne Kundenwünsche für bestimmte Zimmer, Lagen oder Blickrichtungen weiter, kann aber keine Zusicherung für die Realisierung geben. Der Leistungsträger wird sich bemühen, sofern die Buchungssituation es gestattet, den Wunsch umzusetzen.
Sonderwünsche, die nicht ausdrücklich durch Asia Tours Travel als verbindlich bestätigt wurden, gelten als nicht bindend weitergeleitet Kundenwünsche auf deren Erfüllung kein Rechtsanspruch besteht.
3.3. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben sind für Asia Tours Travel bindend. Asia Tours Travel behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.4. Asia Tours Travel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Asia Tours Travel ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
3.4. Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Asia Tours Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.5.Hotelreservierungen in der Nebensaison
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es in der Nebensaison zu verstärkten Renovierungs- und Bautätigkeiten in Hotelanlagen kommen kann. Die Hotels sind bemüht, alles zu tun, um die Beeinträchtigungen so niedrig wie möglich zu halten.
Ebenso kann in der Nebensaison das Sport-, Unterhaltungs-, Ausflugs- und Restaurantangebot der Hotels eingeschränkt oder verändert sein. Manche Hotels reichen in der Nebensaison das Frühstück nicht als Buffet, sondern in Form der Menüwahl, d.h. der Kunde kann a la carte sein Frühstück auswählen.
Die stark ermäßigten Preise der Nebensaison sind bereits als solches eine Kompensation für gewisse Einschränkungen, die der Gast deshalb auch in Kauf nehmen muss und die daher keinen Reisemangel darstellen, wenn er sich für diese Saisonzeit entscheidet.
3.6. Angaben zur Zimmergröße in Hotels
Größenangaben zu Zimmern beziehen sich immer auf den Gesamtbereich, der den Gästen zur Verfügung steht, verstehen sich also immer inklusive Badezimmer und eventuell vorhandenen Balkon und/oder Terrasse etc.
3.7. Serviceleistungen und Angebote der Hotels
Wir weisen darauf hin, dass die bei unseren Hotelbeschreibungen angegebenen Einrichtungen, Angebote und Serviceleistungen der Hotels auf den Angaben des jeweiligen Hotels zum Zeitpunkt der Drucklegung oder Angebotserstellung beruhen und diese Angaben lediglich Informationscharakter haben. Ebenso sind diese Serviceleistungen und Zusatzangebote ausdrücklich nicht Bestandteil des Reisevertrags oder gar als Gratisleistung zu verstehen. Die Verfügbarkeit von Einrichtungen, Angeboten und Serviceleistungen kann ja nach Saison und Jahreszeit eingeschränkt sein, ebenso können diese bei Nutzung gebührenpflichtig sein. Vertragspartner für solche Zusatzleistungen und Angebote ist immer das betreffende Hotel. Die eventuell anfallenden Nutzungsgebühren sind vor Ort direkt an das Hotel zu bezahlen.
4. Preisänderung
4.1. Wechselkurs – Preisanpassung
Unser Ziel ist es, Ihre Reise zum angebotenen und bestätigten Preis durchzuführen. Währungsschwankungen werden dabei in der Regel von uns ausgeglichen. Leider kann es heutzutage zu unvorhersehbaren und heftigen Wechselkursschwankungen kommen. In so einem Falle müssen wir unseren Verkaufspreis anpassen. Gemäß dieser Preisanpassungs-Klausel dürfen wir den Reisepreis bis zum Fälligkeitstermin der Restzahlung gemäß unserer Rechnung, in der Regel bis 4 Wochen vor Abreise, erhöhen, sofern der Wechselkurs für die Währung Ihres Reiseziels unter folgende Basiswert fällt (Stand 01.09.2022):
Thailändischer Baht (THB): 1 € = 34 THB
US Dollar (USD): 1 € = 0,97 USD
Singapore Dollar (SGD): 1 € = 1,37 SGD
Malaysische Ringgit (MYR): 1 € = 4,40 MYR
Hong Kong Dollar (HKD): 1 € = 7,50 HKD
4.2. Sollte sich Ihr Reisepreis aufgrund der Währungsanpassung um mehr als 10% erhöhen, sind Sie berechtigt, Ihre Reise kostenlos zu stornieren. Die Restzahlung ist in einem solchen Falle nicht zu begleichen bzw. wird von uns zurückbezahlt. Mit der Anzahlung wird gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen verfahren. Sie wird als Gutschrift erstattet und kann für eine zukünftige Reise verwendet werden.
4.3. Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Fluggebühren oder Treibstoffzuschläge in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf auswirkt.
4.4. Sofern die Kosten des Fluganteils eines Arrangements unmittelbar nach Buchung z.B. im Rahmen der Anzahlung, in vollem Umfang an Asia Tours Travel bezahlt wird, verzichtet Asia Tours Travel auf eine Nachbelastung eventuell höherer Gebühren.
4.5. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 10 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm von Asia Tours Travel zu verlangen, wenn Asia Tours Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem eigenen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat die hier genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Das Zielgebiets-Arrangement kann bis 8 Wochen vor Abreise umgebucht werden.
5.2. Sofern eine Umbuchung innerhalb derselben Saisonzeit erfolgt, ist diese kostenlos. Sofern der neue Reisetermin in eine höhere Saisonzeit fällt (z.B. Ferien, Feiertage), berechnen wir lediglich die anfallenden Saisonzuschläge. Eine Umbuchungsgebühr an sich fällt nicht an.
5.3. Auf dem Kulanzwege kann in bestimmten Fällen auch eine Stornierung kostenlos oder gegen geringe Gebühr erfolgen.
5.4. Im Falle einer Umbuchung oder kostenlosen Stornierung wird das Angebots- & Handling-Entgelt (gemäß Punkt 2.1.) als Aufwandsentschädigung von uns einbehalten, um die bereits entstandenen Kosten und den Arbeitsaufwand auszugleichen. Sie erhalten jedoch einen Gutschein über diesen Betrag, der für eine nächste Reise mit Asia Tours Travel verwendet werden kann.
5.5. Im Rahmen des Arrangements gebucht Flüge werden entweder auf den neuen Termin umgebucht oder gemäß den Konditionen der Airline erstattet.
5.6. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber Asia Tours Travel von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Asia Tours Travel.
5.7. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Asia Tours Travel Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen in Form einer prozentualen Entschädigung bezogen auf den Reisepreis verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
ab 7.Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
Asia Tours Travel behält sich vor, im Einzelfall – insbesondere bei Stornierung am Abreisetag – eine höhere Entschädigung entsprechend der ihr entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret bezifferten und nachzuweisenden Kosten zu verlangen.
Es steht dem Kunden dabei stets frei, auch bei Berechnung der pauschalierten Stornogebühren -, nachzuweisen, dass ein Schaden in der von Asia Tours Travel berechneten Höhe nicht entstanden ist.
5.8. Umbuchungen, die später als 8 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, sind durch Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend der Rücktrittskostenregelung nach Ziffer 5.2, mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.
Die durch die Umbuchung entstehenden Mehr- oder Stornokosten, insbesondere für Änderung und Umbuchung von Flügen, sind vom Kunden zu tragen.
Asia Tours Travel prüft jedoch im Falle einer Umbuchung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ob Kulanzlösungen, für die in Rechnung zu stellende Umbuchungsgebühr bzw. Stornopauschale möglich sind.
5.9. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Asia Tours Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der bisherige Kunde gegenüber Asia Tours Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Asia Tours Travel ist in diesem Fall berechtigt, die tatsächlich angefallenen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr zu verlangen, wobei dem Kunden wiederum freisteht, nachzuweisen, dass nur Kosten in geringerer Höhe angefallen sind.
Wir weisen darauf hin, dass bei Flugtickets eine Namensänderung von Seiten der Airlines in den allermeisten Fällen wie eine Stornierung behandelt wird. Es fallen daher in einem solchen Falle immer Stornokosten für das Flugticket der ursprünglich gebuchten Person auch.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Asia Tours Travel zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reiseteilnehmers auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
Asia Tours Travel kann an den Reisenden jedoch auf Kulanzbasis die ersparten Aufwendungen unter Abzug einer Aufwandsentschädigung und Bearbeitungsgebühr zurückerstatten, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Asia Tours Travel zurückerstattet worden sind.
7. Rücktritt und Kündigung durch Asia Tours Travel
In folgenden Fällen kann Asia Tours Travel vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1. Ohne Einhaltung einer Frist – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Asia Tours Travel nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Asia Tours Travel, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Asia Tours Travel verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuteilen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand pauschal mit einem Reisegutschein über EUR 30,- pro Buchung erstattet, sofern er von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Pandemie, Naturkatastrophe, bürgerkriegsähnliche Zustände o.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Asia Tours Travel als auch der Reisende unter Einhaltung der Vorschriften des § 651 j BGB den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Asia Tours Travel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Asia Tours Travel verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung von Asia Tours Travel
9.1. Asia Tours Travel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des Prospektes.
9.2. Asia Tours Travel haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3. Die zusätzlich zu einer Reise erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die dem Reisenden ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringt Asia Tours Travel als Fremdleistungen, sofern Asia Tours Travel in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich und eindeutig darauf hingewiesen hat.
9.4. Asia Tours Travel haftet nicht für Angaben in von Asia Tours Travel nicht hergestellten Hotel- und anderen Prospekten der Leistungsträger.
Eben so wenig haftet Asia Tours Travel für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die als echte Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und nicht Bestandteil der Pauschalreise sind, insbesondere bei Anmietung eines Leihwagens oder Vermittlung von Wassersportaktivitäten, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die jeweils ausdrücklich genannten Aktivitäten, die von den Leistungen der Pauschalreise durch Dritte abzugrenzen sind, werden durch Dritte angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt.
10. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht
10.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet der vorrangigen Leistungspflicht von Asia Tours Travel – der Mithilfe des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der ihn treffenden Schadensminderungspflicht, alles ihm Zumutbare zur Behebung der Störung bzw. zur Verringerung des Schadens zu tun. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich das Asia Tours Travel Servicebüro in Bangkok oder den zuständigen Servicepartners vor Ort gemäß den Informationen im Reiseplan, zu informieren.
Sofern die Unterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, oder dieser aus irgendwelchen Gründen zu den üblichen örtlichen Geschäftszeiten nicht erreichbar ist, setzen Sie sich bitte direkt mit Asia Tours Travel in Verbindung:
E-Mail: service@asia-tours-travel.de
Telefon:
+49-15678-289701
Mobiltelefon und Whats App:
+66-613897584 – Khun Yo – Servicebüro Bangkok
+49-151-19669639 – Georg Schuster – Produktmanager
Unterlässt der Kunde schuldhaft die Erstattung einer Mängelanzeige, so ist er mit seinen Minderungs- und Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Asia Tours Travel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Asia Tours Travel kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zur Abhilfe ist Asia Tours Travel nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt.
10.2. Vor der Ausübung einer Selbstabhilfe muss eine vom Kunden gegenüber Asia Tours Travel gesetzte bestimmte angemessene Frist fruchtlos verstrichen sein. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn Asia Tours Travel ein Abhilfeverlangen des Kunden verweigert oder eine sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten wird.
10.3. Eine im eigenen Interesse des Kunden zu erfolgende Kündigung des Reisevertrages wegen erheblicher Beeinträchtigung der Reise ist nur dann zulässig, wenn Asia Tours Travel keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Asia Tours Travel den Mangel angezeigt und eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Asia Tours Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
10.4. Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz wegen Selbstabhilfe oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt den Mangel gegenüber Asia Tours Travel anzuzeigen.
10.5. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unbedingt eine schriftliche Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. In sonstigen Fällen ist Asia Tours Travel zu verständigen. Asia Tours Travel übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind.
10.6. Die Reiseleitung oder die Servicepartner vor Ort sind nicht bevollmächtigt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Diese kann nur über die Geschäftsleitung erfolgen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung von Asia Tours Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) sofern ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Asia Tours Travel für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Asia Tours Travel aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Asia Tours Travel jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis EUR 4090,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser EUR 4090,- übersteigt.
11.3. Dem Kunden wird in jedem Fall im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung empfohlen. Zudem können eine Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung angeraten sein. Für seine Ansprüche aus dem mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossenen Vertrag ist nicht Asia Tours Travel, sondern die Versicherungsgesellschaft zuständig, auch wenn das Versicherungspaket von Asia Tours Travel angeboten worden ist.
11.4. Asia Tours Travel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundreisen u.ä.).
11.5. Ein Schadensersatzanspruch gegen Asia Tours Travel ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.6. Asia Tours Travel tritt niemals als Luftfrachtführer auf sondern vermittelt die Flugleistung lediglich. Luftfrachtführer ist immer die gebuchte Fluggesellschaft. Kommt Asia Tours Travel dennoch einmal die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Asia Tours Travel in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach dem für diese geltenden Bestimmungen.
12. Anmeldung von Ansprüchen, Ausschluss, Verjährung
12.1. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, einschließlich solcher aus Rückgewähr eines Teils des Reisepreises z.B. auf Grund einer Stornierung, müssen vom Kunden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Asia Tours Travel angemeldet werden. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Leistungsträger, Reiseleitungen, andere örtliche Vertretungen und die vermittelnden Reisebüros sind nicht bevollmächtigt die Anspruchsanmeldung des Kunden zu verfassen oder zur Weiterleitung an Asia Tours Travel entgegenzunehmen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn diesbezügliche Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf Asia Tours Travel zugeht, es sei denn, dem Kunden wird es aus einer Fallgestaltung unverschuldet unmöglich die Frist einzuhalten.
12.2. Eine vor Ort erstattete Mängelanzeige dient in der Regel zur Abhilfe und ersetzt eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Reiseende nicht.
12.3. Alle Ansprüche des Kunden bis auf solche, die auf unerlaubter Handlung beruhen, verjähren innerhalb von 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Asia Tours Travel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt dann 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 10 Jahren.
13. Abtretungsverbot
Die Abtretung von jeglichen Ansprüchen des Kunden aus dem Reisevertrag an Dritte (auch an Ehegatten) ist ausgeschlossen- Zessionsverbot, § 399 BGB.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. Asia Tours Travel unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten sowie über deren evtl. Änderungen rechtzeitig vor Reiseantritt.
14.2. Asia Tours Travel steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
14.3. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
14.4. Asia Tours Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Asia Tours Travel mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Asia Tours Travel eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14.5. Der Reisende ist für die Einhaltung aller, zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, selbst verantwortlich. So sind insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland einzuhalten. Alle Nachteile, insbesondere anfallende Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Asia Tours Travel bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass er deshalb an der Reise verhindert ist, kann Asia Tours Travel den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Reisende Asia Tours Travel im Rahmen der Abwicklung der Reisebuchung zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
16. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge. Der Kunde kann Asia Tours Travel nur am dem für dessen Sitz zuständigen Gericht verklagen. Für Klagen von Asia Tours Travel gegen den Kunden ist der Wohnsitz desselben maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Asia Tours Travel maßgebend. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte und Preislisten verlieren alle früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
17. Sitz und Gerichtsstand
Der Hauptsitz von „Asia Tours Travel – Reisen mit Flair“ befindet sich in Bangkok in Thailand. Ihr Reiseveranstalter ist:
Asia Tours Travel & Service (Thailand) Co.,Ltd.
Areeya Mandarina Village 1991/171
Sukhumvit 77 Road, Soi On Nut 37-39
Suan Luang District
Bangkok 10250
TAT License 11/09510
Managing Director: Mr. Thitiphong Kosan
18. Repräsentanz für Deutschland, Österreich und Schweiz
Die Interessen der Asia Tours Travel & Service (Thailand) Co.,Ltd. werden für Europa von der Firma Thitiphong Kosan (Asia Tours Travel Germany) wahrgenommen.
Asia Tours Travel Germany
Fa. Thitiphong Kosan
Dachsenbergstraße 6
86947 Weil
Inhaber: Herr Thitiphong Kosan
Zuständiges Amtsgericht (Gerichtsstand): D 86899 Landsberg am Lech
Stand: August 2022